Ein Abfallverwertungskonzept dient dazu, den anfallenden Abfall bei Bauvorhaben und Abbruchmaßnahmen ökologisch sinnvoll zu verwerten und eine ressourcenschonende Entsorgung sicherzustellen. Während es auf Bundesebene bisher keine generelle Pflicht zur Erstellung eines solchen Konzeptes gibt, hat Baden-Württemberg diesen Schritt bereits unternommen.
Gemäß §3 Abs. 4 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreislaufWG) ist es in Baden-Württemberg Pflicht, im Rahmen verfahrenspflichtiger Bauvorhaben mit einem erwarteten Anfall von mehr als 500 Kubikmetern Bodenaushub sowie bei verfahrenspflichtigen Abbruch- oder Teilabbruchmaßnahmen ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen. Dieses Konzept muss von der zuständigen Abfallrechtsbehörde geprüft und bestätigt werden.
Angesichts der steigenden Bedeutung von Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft ist zu erwarten, dass in Zukunft auch auf Bundesebene eine entsprechende Regelung eingeführt wird. Bauherren und Unternehmen sollten daher die Entwicklung in diesem Bereich im Auge behalten, um auf künftige Anforderungen vorbereitet zu sein.
Fazit: Während ein Abfallverwertungskonzept in Baden-Württemberg bereits Pflicht ist, gibt es auf Bundesebene noch keine entsprechende Vorgabe. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass solch eine Regelung in absehbarer Zeit auch bundesweit eingeführt wird.