Ist eine Erdauffüllung genehmigungspflichtig?

Ist eine Erdauffüllung genehmigungspflichtig?

Das Vorhaben, ein Grundstück aufzufüllen oder Erdauschüttungen vorzunehmen, mag auf den ersten Blick simpel erscheinen. Doch in vielen Fällen ist es nicht einfach nur eine Frage des eigenen Wunsches, sondern auch der rechtlichen Vorgaben. Die Erdauffüllung und -ausschüttung können je nach Umfang und Ort durchaus genehmigungspflichtig sein.

Warum eine Genehmigung?

Eines vorweg: Nicht jede Erdauffüllung oder -ausschüttung erfordert eine Genehmigung. Doch in vielen Fällen gibt es gute Gründe, warum behördliche Genehmigungen notwendig sind. Einerseits geht es um den Schutz der Natur und der Umwelt. Großflächige Auffüllungen können das Landschaftsbild verändern, den Wasserhaushalt beeinflussen und Lebensräume von Tieren und Pflanzen gefährden.

Zudem können Auffüllungen das Abflussverhalten von Oberflächenwasser beeinflussen und so zu Überschwemmungen oder anderen wasserwirtschaftlichen Problemen führen.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Das Baurecht in Deutschland ist Ländersache. Das bedeutet, dass die genauen Vorschriften je nach Bundesland variieren können. Generell gilt jedoch: Je größer das Vorhaben, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Genehmigung erforderlich ist.

Wenn es sich um größere Erdauffüllungen handelt oder wenn diese in Wasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten oder in Landschaftsschutzgebieten durchgeführt werden sollen, ist in der Regel eine Genehmigung notwendig.

Zudem kann es sein, dass für das Material, mit dem aufgefüllt wird, gesonderte Vorschriften gelten. Schadstoffhaltige Erde oder Bauschutt dürfen beispielsweise nicht ohne Weiteres verwendet werden.

Wie bekomme ich eine Genehmigung?

Der erste Schritt, um zu klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist, ist der Gang zum zuständigen Bauamt oder der Unteren Naturschutzbehörde. Hier kann man sich informieren, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Genehmigungsprozess abläuft.

In der Regel wird ein detaillierter Plan der geplanten Maßnahmen verlangt. Dieser sollte Informationen über das genaue Vorhaben, die zu verwendenden Materialien und eventuell auch über die Auswirkungen auf die Umwelt enthalten.

Je nach Vorhaben und Standort kann auch eine umweltrechtliche Prüfung notwendig sein. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn geschützte Arten in der Nähe des Grundstücks vorkommen.

Genehmigungspflicht in der Praxis

In der Praxis sieht es oft so aus, dass kleinere Vorhaben, wie das Auffüllen von kleineren Senken im Garten, meist ohne Genehmigung durchgeführt werden können. Bei größeren Maßnahmen oder bei Vorhaben in sensiblen Gebieten sieht das jedoch anders aus. Hier sollte man sich unbedingt vorab informieren und im Zweifel lieber einmal zu viel beim Amt nachfragen als zu wenig.

Ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht kann teuer werden. Es drohen nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen auch die Anordnung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Fazit

Die Frage, ob eine Erdauffüllung oder -ausschüttung genehmigungspflichtig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang des Vorhabens, dem Standort und den verwendeten Materialien. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab beim zuständigen Amt informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einholen. Denn: Ein rechtmäßig durchgeführtes Vorhaben erspart später möglicherweise viel Ärger und Kosten.


Beispiel: Wer im Garten auf einer Fläche unter 30m², weniger als 20cm hoch auffüllt, benötigt in der Regel keine Baugenehmigung. Wer es genau wissen möchte, findet im gültigen Bebauungsplan oder in der jeweiligen Landesbauordnung mehr dazu.

Info: Eine Auffüllung mit Boden oder Steinen ist in den meisten Fällen nicht nur baurechtlich genehmigungspflichtig. Sie ist auch abfall- und umweltrechtlich auf eine Genehmigungspflicht zu prüfen.

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