Ab wann benötigt man ein Abfallverwertungskonzept?

Wann benötigt man ein Abfallverwertungskonzept?

Das Abfallverwertungskonzept, ein integraler Bestandteil des Bau- und Abbruchprozesses, trägt dazu bei, die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu realisieren. Es bildet den Rahmen für eine umweltfreundliche, effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Handhabung von Abfällen, die bei Bauvorhaben anfallen. Doch wann genau wird ein solches Konzept benötigt.


1. Gesetzliche Grundlage – LKreiWiG
Gemäß § 3 Abs. 4 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) ist ein Abfallverwertungskonzept erforderlich, wenn:
  • Ein verfahrenspflichtiges Bauvorhaben mit mehr als 500 Kubikmetern Bodenaushub ansteht.
  • Eine verfahrenspflichtige Abbruchmaßnahme oder ein Teilabbruch als verfahrenspflichtige Baumaßnahme vorgesehen ist.

2. Inhalt des Abfallverwertungskonzepts
Das Konzept, das im Wesentlichen einem detaillierten Abbruch- und Entsorgungskonzept entspricht, sollte summarisch die erwarteten Abfallmengen und -arten sowie die geplanten Entsorgungswege je nach Umfang des Projekts darlegen.

3. Einreichung und Prüfung

Das Abfallverwertungskonzept wird bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingereicht. Diese leitet es zur Prüfung an die zuständige Abfallrechtsbehörde weiter. Das Verfahren gewährleistet, dass die Abfallentsorgung im Einklang mit den umweltpolitischen Zielen und Vorgaben des Landes steht.

4. Bedeutung des Abfallverwertungskonzepts

Durch das Abfallverwertungskonzept wird die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsforderungen unterstützt, wodurch eine schadlose und qualitativ hochwertige Verwertung von Abfällen gewährleistet wird.