Wann muss eine Deklarationsanalyse gemacht werden?

Wann muss eine Deklarationsanalyse gemacht werden?

Eine abfallrechtliche Klassifizierung oder Deklarationsanalyse genannt kann aus verschiedenen Gründen nötig sein. In den meisten Fällen ist sie notwendig, um entstandenen Abfall zu entsorgen. Jede Entsorgungsstelle hat ein Genehmigungsverfahren durchlaufen in dessen Verlauf die einzuhaltenden Auflagen bestimmt werden. Hierzu zählen in nahezu allen Fällen auch die Einhaltung von Grenzwerten umweltschädlicher Stoffe. Dies können zum Beispiel Schwermetalle oder Kohlenwasserstoffe sein.  Nur mit einer abfallrechtlichen Einstufung des Abfalls kann sichergestellt werden, dass der Abfall die Grenzwerte des Entsorgungsstelle nicht überschreitet.

Eine Deklarationsanalyse kann auch von Behörden angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Umwelt durch die Ablagerung von Stoffen Schaden nehmen könnte. Aber auch vor dem Kauf von Grundstücken mit Verdacht auf Altlasten ist es ratsam eine abfalltechnische Untersuchung durchzuführen zu lassen.

 

Tipp:
Bei geringen Mengen kann in manchen Fällen auf eine Deklarationsanalyse verzichtet werden. Maßgebend sind die Auflagen der entsprechenden Entsorgungsstelle.

Beispiel:

Für die Entsorgung von 10m³ Erde aus dem Vorgarten muss in den seltensten Fällen eine Deklarationsanalyse gemacht werden. Meist ist es ausreichend, wenn der Abfallerzeuger mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass nicht der Verdacht auf Schadstoffe besteht und die Erde nicht aus Verdachtsflächen wie Industriegebieten oder ähnlichem stammt.




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