Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) spielt in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Einstufung und Kategorisierung von Abfällen aus diversen Industriezweigen. Der Code AVV 17 01 01 hat insbesondere in Bezug auf Bautätigkeiten Relevanz.
AVV 17 01 01 bezeichnet konkret „Beton“. Das schließt Bauteile aus Beton wie Fundamentreste, Mauerwerksteile und ähnliches ein, die bei Abriss-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten anfallen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um armierten oder nicht armierten Beton handelt.
Betonabfälle, die unter den Code AVV 17 01 01 fallen, sind in der Regel gut recycelbar. Sie können zerkleinert und als Recycling-Baustoff in neuen Bauprojekten oder im Straßenbau wiederverwendet werden. Es ist entscheidend, dass der Betonabfall möglichst frei von Verunreinigungen ist, um eine hohe Recyclingqualität sicherzustellen.