Was versteht man unter AVV 17 05 03?

Was ist AVV 170503?

Was bedeutet AVV 17 05 03?

Das Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist ein Instrument in Deutschland zur Klassifizierung von Abfällen je nach Ursprung, Art und Gefährlichkeit. Innerhalb dieses Systems bezieht sich der Code AVV 17 05 03 spezifisch auf Abfälle aus Bau- und Abrissarbeiten.

Definition des Codes AVV 17 05 03

AVV 17 05 03 bezeichnet „Boden und Steine, ausgenommen diejenigen, die unter 17 05 04 fallen.“ Das bedeutet, es handelt sich um Abfälle, die größtenteils aus Erdaushub und aus Steinen bestehen, die nicht mit gefährlichen Stoffen belastet oder kontaminiert sind.

Anwendungsgebiete von AVV 17 05 03

  • Bauarbeiten: Bei der Vorbereitung von Baustellen, insbesondere bei Tiefbauarbeiten, fällt häufig Erdaushub an.
  • Landschaftsbau: Beim Anlegen oder Modifizieren von Grünflächen können Boden und Steine anfallen.
  • Sanierungsprojekte: Wenn kontaminierte Bereiche saniert werden und der Boden den Richtlinien für nicht-gefährlichen Abfall entspricht, fällt er unter diesen Code.

Entsorgung und Weiterverwendung

Unbelasteter Erdaushub und Steine können häufig wiederverwendet werden, beispielsweise zur Verfüllung von Baugruben, als Unterbau für Straßen oder im Landschaftsbau. Die fachgerechte Entsorgung erfolgt in der Regel auf speziellen Deponien für mineralische Abfälle.


Wichtig zu beachten

Es ist essentiell, den Boden und die Steine auf mögliche Kontaminationen zu prüfen. Sollten Schadstoffe im Material vorhanden sein, würde der Abfall unter den Code 17 05 04 fallen und müsste als gefährlicher Abfall behandelt werden.