Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt in Deutschland die Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen. Sie ist entscheidend für die korrekte Entsorgung und Verwertung von Abfällen in unterschiedlichen Branchen. Insbesondere der Code AVV 17 05 04 hat Bedeutung im Bereich von Bau- und Abbrucharbeiten.
Der Code AVV 17 05 04 bezeichnet spezifisch "Boden und Steine", die aus bautechnischen Vorhaben stammen. Dieser Code ist insbesondere relevant, wenn es um die Entsorgung von Erdaushub, Fundamentarbeiten oder ähnlichen Bauprojekten geht, bei denen Boden und Steine anfallen, die die keine gefährlichen Stoffe enthalten.
Boden und Steine, die unter den Code AVV 17 05 04 fallen, müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden. Es ist wichtig, diese Abfälle von unbehandeltem Bodenmaterial zu trennen, da sie potenziell schädliche Substanzen enthalten können. Entsprechende Entsorgungsfachbetriebe können den Abfall entweder einer spezialisierten Deponie zuführen oder geeignete Verfahren zur Reinigung und Wiederverwendung anwenden.