Welche Abkürzungen gibt es in der Ersatzbaustoffverordnung für die Materialien?

Welche Abkürzungen gibt es in der Ersatzbaustoffverordnung für die Materialien?

Die Ersatzbaustoffverordnung kategorisiert diese Materialien basierend auf ihrer Herkunft und Qualität. Sie stellt sicher, dass die Verwendung dieser Materialien im Bauwesen sicher und nachhaltig ist. Es ist wichtig, sich immer an die Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung zu halten, um Umweltschäden und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
  1. MEB - Mineralischer Ersatzbaustoff: Überbegriff für alle Ersatzbaustoffe, die aus mineralischen Bestandteilen bestehen.

  2. HOS - Hochofenstückschlacke: Nebenprodukte aus der Stahlproduktion, die als Ersatzbaustoffe genutzt werden.

  3. HS - Hüttensand: Ein Abfallprodukt aus der Stahlproduktion.

  4. SWS - Stahlwerksschlacke: Nebenprodukte aus der Stahlproduktion, häufig für den Straßenbau verwendet.

  5. CUM - Kupferhüttenmaterial: Abfallprodukte aus der Kupferproduktion.

  6. GKOS - Gießerei-Kupolofenschlacke: Ein Nebenprodukt aus Gießereien.

  7. GRS - Gießereirestsand: Verbrauchter Sand aus Gießereiprozessen.

  8. SKG - Schmelzkammergranulat: Nebenprodukt aus der Steinkohleverfeuerung.

  9. SKA - Steinkohlenkesselasche, SFA - Steinkohlenflugasche: Abfallprodukte aus der Verbrennung von Steinkohle.

  10. BFA - Braunkohlenflugasche: Ein Abfallprodukt aus der Verbrennung von Braunkohle.

  11. HMVA - Hausmüllverbrennungsasche: Asche aus der Hausmüllverbrennung.

  12. RC - Recycling-Baustoff: Baustoffe aus dem Recycling von Bau- und Abbruchabfällen.

  13. BM - Bodenmaterial: Verschiedene Arten von Bodenmaterialien.

  14. BG - Baggergut: Materialien, die beim Baggern gewonnen werden.

  15. GS - Gleisschotter: Material, das typischerweise unter Schienen verlegt wird.

  16. ZM - Ziegelmaterial: Material aus recycelten oder wiederverwendeten Ziegeln.



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