Welche Mindestmenge benötigt die Untersuchungsstelle (Labor)?

Welche Mindestmenge benötigt die Untersuchungsstelle (Labor)?

Die LAGA PN98 bietet konkrete Leitlinien für die Handhabung und Analyse von Proben im Kontext des Abfallrechts. Eine dieser Leitlinien betrifft das Mindestvolumen der Laborprobe, das je nach Größtkorn- oder Stückigkeit der Probe variiert. Die genauen Mengen sind in Tabelle 3 (Kap. 6.5) der LAGA PN98 aufgeführt.




Das vorgeschriebene Mindestvolumen wird nicht nur durch die Korngröße bestimmt, sondern auch durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter sowie die benötigte Menge an Rückstellproben. Dies stellt sicher, dass ausreichend Probenmaterial für eine zuverlässige Analyse und mögliche spätere Überprüfungen vorhanden ist.

Ein weiterer wichtiger Schritt im Labor ist die Aliquotierung der Laborprobe. Hierbei wird die Laborprobe in mehrere Analysenproben aufgeteilt, wobei auch eine Rückstellprobe berücksichtigt wird. Die bevorzugte Methode für diesen Prozess ist die Verwendung eines mechanischen Probenteilers im Labormaßstab, wie beispielsweise einem Riffelteiler oder Rotationsteiler.

Es ist wichtig zu betonen, dass die in Tabelle 3 aufgeführten Volumina nicht unterschritten werden sollten, es sei denn, bestimmte Erfahrungen, wie Wiederholungsbeprobungen oder Voruntersuchungen, rechtfertigen ein geringeres Probenvolumen.

Ein wichtiger Begriff in diesem Kontext ist die "Aliquotierung", die die Aufteilung des Probenmaterials in Teilproben gleicher Größe bezeichnet, meistens für weitere Untersuchungszwecke. Aliquotierung bei Wikipedia