In Deutschland ist die Abfallwirtschaft durch eine komplexe Struktur aus Gesetzen, Verordnungen und Zuständigkeiten geregelt. Eine zentrale Rolle in diesem System spielen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Doch welche Aufgaben und Pflichten kommen diesen zu?
Definition
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind in der Regel Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden oder Landkreise. Ihnen obliegt die Verantwortung für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch von Gewerbebetrieben.
Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Abfallvermeidung: Der örE hat Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung von Abfällen beitragen. Dies kann durch Aufklärung, Beratung und die Förderung von umweltfreundlichem Konsumverhalten erfolgen.
Abfallsammlung: Er ist zuständig für die regelmäßige Sammlung von Hausmüll und bestimmten Abfallarten wie Sperrmüll, Bioabfall oder Wertstoffen.
Abfalltransport: Nach der Sammlung müssen die Abfälle zu den Entsorgungsanlagen transportiert werden. Dies obliegt ebenfalls dem örE.
Abfallbehandlung: Je nach Art und Beschaffenheit des Abfalls müssen unterschiedliche Behandlungsverfahren wie Recycling, Kompostierung oder thermische Behandlung durchgeführt werden.
Abfallbeseitigung: Nicht alle Abfälle können recycelt oder verwertet werden. Der Restmüll, der nicht weiter verwertet werden kann, muss fachgerecht auf Deponien beseitigt oder thermisch behandelt werden.
Information und Beratung: Der örE hat eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Bürgern. Dies umfasst u.a. die Aufklärung über die richtige Mülltrennung oder die Bekanntmachung von Sammelterminen.
Gebührenerhebung: Für die Bereitstellung der Entsorgungsdienstleistungen erhebt der örE Gebühren, die die Kosten für die Abfallentsorgung decken sollen.
Überlassungspflicht durchsetzen: Wie bereits erwähnt, sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen dazu verpflichtet, diese dem örE zu überlassen. Es liegt in der Verantwortung des örE, diese Überlassungspflicht durchzusetzen und bei Verstößen entsprechend zu handeln.
Schlussfolgerung
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger trägt eine bedeutende Verantwortung in der Abfallwirtschaft. Er stellt sicher, dass Abfälle aus Haushalten und Gewerbebetrieben fachgerecht und umweltverträglich gesammelt, transportiert, behandelt und entsorgt werden.