Das Abfallverwertungskonzept wird in der Regel vom Abfallerzeuger erstellt, also der Partei, die für die Planung und Durchführung des Bauprojekts verantwortlich ist. Dies kann der Bauherr selbst sein oder ein beauftragtes Unternehmen, wie ein Entsorgungsunternehmen, ein Architekturbüro oder ein spezialisierter Umwelt- und Abfallberater. In vielen Fällen wird es durch den Architekten erstellt. Dieser verfolgt mit der Erstellung des Abfallverwertungskonzepts nicht selten nur das Ziel alle Auflage für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt zu haben. Der Grundgedanke des Gesetzgebers liegt jedoch in der Vermeidung bzw. Reduzierung von Abfall, was neben Deponieraum auch den Geldbeutel des Bauherrn schont. Es empfiehlt sich daher die Erstellung des Abfallverwertungskonzepts nicht als Pflicht zur Erlangung der Baugenehmigung zu sehen, sondern als Möglichkeit die Baukosten teilweise drastisch zu reduzieren.
Als Best-Practice hat es sich erwiesen, die anfallenden Abfallarten und zugehörige Massen durch den Architekten ermitteln zu lassen und sich dann von entsprechenden Fachbetrieben Entsorgungswege hierzu aufzeigen zu lassen.
Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung des Bauprojekts, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall. Er kann diese Aufgabe an Dritte delegieren, bleibt aber letztendlich verantwortlich.
Planungsbüros und Ingenieure können aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrung in der Erstellung von Abfallverwertungskonzepten beauftragt werden. Sie stellen sicher, dass die Pläne den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und effizient umgesetzt werden.
Umwelt- und Abfallberater bieten Expertise in der Abfallklassifizierung und in der Entsorgungslogistik. Sie können spezialisierte Dienstleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass das Abfallverwertungskonzept die bestmöglichen Verwertungswege aufzeigt.
Spezialfirmen für Abfallmanagement unterstützen bei der praktischen Umsetzung des Konzepts. Sie können die Entsorgung übernehmen und sicherstellen, dass alle Prozesse den behördlichen Vorgaben entsprechen.
Die Zusammenarbeit mit Behörden ist entscheidend, da diese die Einhaltung der Abfallverwertungskonzepte überwachen. Die Abstimmung mit den zuständigen Umweltämtern ist ein wichtiger Schritt, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauprojekts zu gewährleisten.

Beispiel: Sie müssen zur
Herstellung von Baugrund für die Errichtung eines Gebäudes zunächst den
Oberboden abtragen. Große Teile des Oberbodens müssen entsorgt werden.
