Das Abfallverwertungskonzept wird in der Regel vom Abfallerzeuger erstellt, also der Partei, die für die Planung und Durchführung des Bauprojekts verantwortlich ist. Dies kann der Bauherr selbst sein oder ein beauftragtes Unternehmen, wie ein Entsorgungsunternehmen, ein Architekturbüro oder ein spezialisierter Umwelt- und Abfallberater. In
vielen Fällen wird es durch den Architekten erstellt. Dieser verfolgt mit der
Erstellung des Abfallverwertungskonzepts nicht selten nur das Ziel alle Auflage
für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt zu haben. Der Grundgedanke des
Gesetzgebers liegt jedoch in der Vermeidung bzw. Reduzierung von Abfall, was
neben Deponieraum auch den Geldbeutel des Bauherrn schont. Es empfiehlt sich daher
die Erstellung des Abfallverwertungskonzepts nicht als Pflicht zur Erlangung
der Baugenehmigung zu sehen, sondern als Möglichkeit die Baukosten teilweise
drastisch zu reduzieren.
Als Best-Practice
hat es sich erwiesen, die anfallenden Abfallarten und zugehörige Massen durch
den Architekten ermitteln zu lassen und sich dann von entsprechenden
Fachbetrieben Entsorgungswege hierzu aufzeigen zu lassen.
Verantwortlichkeit des Bauherrn
Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für die korrekte Abwicklung des Bauprojekts, einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall. Er kann diese Aufgabe an Dritte delegieren, bleibt aber letztendlich verantwortlich.
Rolle von Planungsbüros und Ingenieuren
Planungsbüros und Ingenieure können aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrung in der Erstellung von Abfallverwertungskonzepten beauftragt werden. Sie stellen sicher, dass die Pläne den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und effizient umgesetzt werden.
Beitrag von Umwelt- und Abfallberatern
Umwelt- und Abfallberater bieten Expertise in der Abfallklassifizierung und in der Entsorgungslogistik. Sie können spezialisierte Dienstleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass das Abfallverwertungskonzept die bestmöglichen Verwertungswege aufzeigt.
Bedeutung von Spezialfirmen
Spezialfirmen für Abfallmanagement unterstützen bei der praktischen Umsetzung des Konzepts. Sie können die Entsorgung übernehmen und sicherstellen, dass alle Prozesse den behördlichen Vorgaben entsprechen.
Zusammenarbeit mit Behörden
Die Zusammenarbeit mit Behörden ist entscheidend, da diese die Einhaltung der Abfallverwertungskonzepte überwachen. Die Abstimmung mit den zuständigen Umweltämtern ist ein wichtiger Schritt, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauprojekts zu gewährleisten.
Beispiel: Sie müssen zur
Herstellung von Baugrund für die Errichtung eines Gebäudes zunächst den
Oberboden abtragen. Große Teile des Oberbodens müssen entsorgt werden.
1. Sie lassen
ein Geländemodell des Bestandsgeländes erstellen (z.B. mittels Vermessung per
Drone)
2. Der
Architekt ermittelt anhand des Geländemodell die zu entsorgenden Massen.
3. Sie
fragen bei Anbietern für Bodenverwertung nach entsprechenden Voraussetzungen.
Tipp: Kontaktieren Sie
Anbieter für
Bodenverwertung frühzeitig und erteilen Sie den Auftrag mindestens
2-4 Wochen vor dem geplanten Start. So geben Sie dem Entsorger die Möglichkeit
Kapazitäten freizuhalten. Sie reduzieren dadurch das Risiko, dass dieser
aufgrund von Kapazitätsmangel den geplanten Starttermin nicht bestätigt oder
den Auftrag ablehnt. Der
Aushub und
Abtransport von Boden ist oft eine logistische
Großaktion, bei der viele Fahrzeuge und Maschinen benötigt und oft mehrere
Dienstleister involviert sind. Damit alles Hand in Hand läuft und vermeidbare
Mehrkosten ausbleiben, sollte die Aktion im Voraus geplant sein. Wer kurzfristig
beauftragt zahlt meist mehr!
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