Eine Deklarationsanalyse, auch als abfallrechtliche Klassifizierung bezeichnet, dient dazu, die chemische und physikalische Zusammensetzung von Abfällen zu bestimmen. Durch sie können potenziell umweltschädliche Bestandteile identifiziert und der Abfall entsprechend eingestuft werden. Die Frage, ob solch eine Analyse Pflicht ist, kann grundsätzlich mit "Ja" beantwortet werden. Sie ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen keine Pflicht, diese Fälle sind in der Praxis jedoch nichts umsetzbar.
Die zwei bundesweit geltenden Verordnungen für die Entsorgung, nämlich die Deponieverordnung (Beseitigung) und die Ersatzbaustoffverordnung (Verwertung) fordern beide die Bestimmung der Schadstoffe, bzw. der Schadstofffreiheit. Praktisch ist dies ohne eine Deklarationsanalyse nicht möglich.
Es gibt außerdem andere Gründe, warum eine Deklarationsanalyse Pflicht ist!
Gründe für die Pflicht einer Deklarationsanalyse:
- Ordnungsmäßigkeit: Abfall ist gemäß seiner Schadstoffe ordnungsgemäß zu entsorgen. Wenn die Schadstoffe nicht bestimmt sind, ist auch die Wahl der ordnungsgemäßen Entsorgungsstelle nicht möglich.
- Nachweisbarkeit: Die ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen. Ohne eine Deklarationsanalyse sowie dem Nachweis, der passenden Entsorgungsstelle, ist diese nicht nachweisbar.
- Entsorgungsauflagen: Entsorgungsstellen haben oft spezifische Vorschriften und Grenzwerte für die Annahme von Abfällen. Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte eingehalten werden, kann eine Deklarationsanalyse erforderlich sein.
- Gesetzliche Anforderungen: In manchen Regionen oder Ländern sind Deklarationsanalysen durch gesetzliche Vorgaben festgelegt, insbesondere wenn es sich um potenziell gefährliche Abfälle handelt.
- Umweltschutz: Bei Verdacht auf Umweltverschmutzung oder Kontamination können Behörden eine Deklarationsanalyse anordnen, um den Schadstoffgehalt zu überprüfen.
- Grundstücksverkäufe: Bei Verdacht auf Altlasten kann vor dem Kauf eines Grundstücks eine Analyse durchgeführt werden, um mögliche Kontaminationen aufzudecken.
Ausnahmen von der Pflicht: Es gibt auch Fälle, in denen auf eine Deklarationsanalyse verzichtet werden kann. Wenn beispielsweise nur geringe Mengen Abfall anfallen oder wenn bereits bekannte und dokumentierte Daten über die Abfallzusammensetzung vorliegen, kann unter Umständen auf eine neue Analyse verzichtet werden.
Fazit: Die Pflicht zur Durchführung einer Deklarationsanalyse hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Art des Abfalls, den spezifischen Anforderungen der Entsorgungsstelle und den gesetzlichen Vorschriften. Es ist immer ratsam, sich vorab zu informieren und im Zweifelsfall eine solche Analyse durchführen zu lassen, um rechtliche und umwelttechnische Risiken zu minimieren. Wer zum Beispiel Boden ohne Deklarationsanalyse entsorgt und sich heruasstellt, dass der Boden belastet war, muss diesen im Nachgang ordnungsgemäß entsorgen und muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie einem Bußgeldverfahren rechnen. Bei vorsätzlichem Handeln drohen Haftstrafen.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Abfall eine Deklarationsanalyse
notwendig ist, konsultieren Sie einen Experten oder die zuständige
Entsorgungsstelle.