Die Abfallbeseitigung bzw. Abfall zur Beseitigung bezieht sich auf die endgültige Handhabung und Verarbeitung von Abfällen, bei denen keine weitere Nutzung oder Verwertung vorgesehen ist. Es handelt sich hierbei um den letzten Schritt in der Abfallbewirtschaftung, wenn andere, bevorzugte Optionen wie Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling oder sonstige Verwertung nicht möglich oder nicht zumutbar sind.
Der Grundsatz "Verwertung vor Beseitigung" basiert auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der 5-stufigen Abfallhierarchie. Dieser Grundsatz betont die Priorität der Abfallvermeidung und -verwertung gegenüber der Beseitigung. Nur wenn andere Verwertungsmöglichkeiten ausgeschlossen oder unzumutbar sind, wird die Beseitigung in Erwägung gezogen.
Die Abfallbeseitigung kann durch verschiedene Methoden erfolgen, von denen die Deponierung die bekannteste ist. Vor einer solchen Maßnahme müssen jedoch alle Möglichkeiten zur Verwertung und Wiederverwendung gründlich geprüft worden sein. Bei größeren Mengen Abfall verlangen viele Deponien einen Nachweis darüber, dass eine Verwertung nicht machbar oder unzumutbar war.
Schlussfolgerung: Die Abfallbeseitigung ist ein notwendiger Prozess, sollte aber immer die letzte Option sein, basierend auf den Grundsätzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der 5-stufigen Abfallhierarchie. Bevor Abfälle beseitigt werden, sollte stets geprüft werden, ob es machbare und zumutbare Verwertungsmöglichkeiten gibt.