Der "Dihlmann-Erlass" ist in Deutschland im Kontext der Baugrunduntersuchung und des Umgangs mit kontaminierten Böden bekannt. Er wurde in Baden-Württemberg eingeführt und bezieht sich auf den Umgang mit belasteten Bodenaushubmaterialien. Der Erlass trägt den Namen seines Verfassers, Ministerialdirektor Dieter Dihlmann, der im Umweltministerium Baden-Württemberg tätig war.
Wo gilt der Dihlmann Erlass?
Der Dihlmann-Erlass gilt spezifisch in Baden-Württemberg. Er wurde eingeführt, um Handlungsempfehlungen und Vorgaben für den Umgang mit belasteten Böden und Bodenaushub zu geben, insbesondere in Hinblick auf deren Entsorgung oder Wiederverwertung. Der Erlass legt fest, unter welchen Bedingungen Bodenaushub als unbelastet gilt und somit ohne weitere Maßnahmen wiederverwendet werden kann.
Wichtigkeit des Erlasses:
Durch die klaren Vorgaben und Empfehlungen des Dihlmann-Erlasses wird versucht, einerseits den Schutz von Umwelt und Gesundheit sicherzustellen und andererseits den Bauherren und Bauunternehmen Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit Bodenaushub zu geben.