BM 0 und BM 0* sind Kategorien innerhalb der Ersatzbaustoffverordnung, die sich auf die Einbauklassen von mineralischen Ersatzbaustoffen beziehen. BM 0 bezeichnet Materialien, die ohne Einschränkung eingebaut werden können, während BM 0* Materialien mit leichten Einschränkungen kennzeichnet.

Ein Unternehmen möchte recycelten Bauschutt als Unterbau für eine neue Straße verwenden. Wenn der Bauschutt als BM 0 klassifiziert ist, kann er ohne weitere Auflagen verwendet werden. Ist der Bauschutt jedoch als BM 0* klassifiziert, müssen möglicherweise zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Abdichtungen oder ähnliches berücksichtigt werden.

Bei der Planung von Bauprojekten mit Einsatz von Ersatzbaustoffen sollte immer die genaue Klassifizierung der Materialien geprüft werden, um die Einhaltung der Ersatzbaustoffverordnung zu gewährleisten.