Was bedeutet BM-F1 | Bodenmaterial der Klasse F1 nach EBV?
In der Ersatzbaustoffverordnung gilt Bodenmaterial der Klasse F1, kurz BM-F1, mit seinen Materialwerten als belastetes Material. Auch wenn BM-F1 als ungefährlicher Abfall bzw. mineralischer Ersatzbaustoff einzustufen ist, ist er nur beschränkt nach den Einbauweisen der Ersatzbaustoffverordnung einsetzbar.
Materialwerte für Bodenmaterial der Klasse BM-F1
Die
Grenzwerte (Materialwerte) für Bodenmaterial der Klasse BM-F1 sind in
der Anlage 1 in der Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung detailliert
aufgeführt. Es ist zu unterscheiden zwischen Schadstoffen im
Feststoff oder im Eluat.
Die Materialklasse BM-F1 kann Fremdbeimengungen von bis zu 50% Vol. aufweisen. Darüber handelt es sich aufgrund der überwiegenden Fremdbeimengung entweder um eine andere Materialklasse, zum Beispiel Recycling-Material, oder wenn keine andere Fraktion überwiegt, um ein Gemisch.
Parameter im Eluat und Feststoff
Tabelle 3
Materialwerte für Bodenmaterial und Baggergut
Tabelle für Grenzwerte Materialwerte BM-F1 nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV) 1
Die Materialwerte gelten für Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu 10
Volumenprozent (BM und BG) oder bis zu 50 Volumenprozent (BM-F und BG-F)
mineralischer Fremdbestandteile im Sinne von § 2 Nummer 8 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung mit nur vernachlässigbaren
Anteilen an Störstoffen im Sinne von § 2 Nummer 9 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Bodenmaterial der Klasse
BM-0 und Baggergut der Klasse BG-0 erfüllen die wertebezogenen
Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 7 Absatz 3 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Bodenmaterial der Klasse
BM-0 und Baggergut der Klasse BG-0 Sand erfüllen die wertebezogenen
Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 8 Absatz 2 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung; Bodenmaterial der Klasse
BM-0* und Baggergut der Klasse BG-0* erfüllen die wertebezogenen
Anforderungen an das Auf- oder Einbringen gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. 2
Bodenarten-Hauptgruppen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5.
Auflage, Hannover 2009 (KA 5); stark schluffige Sande, lehmig-schluffige
Sande und stark lehmige Sande sowie Materialien, die nicht
bodenartspezifisch zugeordnet werden können, sind entsprechend der
Bodenart Lehm, Schluff zu bewerten. 3 Die Eluatwerte in Spalte 6
sind mit Ausnahme des Eluatwertes für Sulfat nur maßgeblich, wenn für
den betreffenden Stoff der jeweilige Feststoffwert nach Spalte 3 bis 5
überschritten wird. Der Eluatwert für PAK15 und Napthalin und
Methylnaphtaline, gesamt, ist maßgeblich, wenn der Feststoffwert für
PAK16 nach Spalte 3 bis 5 überschritten wird. Die in Klammern genannten
Werte gelten jeweils bei einem TOC-Gehalt von V 0,5 %. 4 Stoffspezifischer Orientierungswert; bei Abweichungen ist die Ursache zu prüfen. 5
Bei Überschreitung des Wertes ist die Ursache zu prüfen. Handelt es
sich um naturbedingt erhöhte Sulfatkonzentrationen, ist eine Verwertung
innerhalb der betroffenen Gebiete möglich. Außerhalb dieser Gebiete ist
über die Verwertungseignung im Einzelfall zu entscheiden. 6 Der
Wert 1 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm,
Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,5 mg/kg. 7
Bodenmaterialspezifischer Orientierungswert. Der TOC-Gehalt muss nur
bei Hinweisen auf erhöhte Gehalte nach den Untersuchungsverfahren in
Anlage 5 bestimmt werden. § 6 Absatz 11 Satz 2 und 3 der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist entsprechend anzuwenden.
Beim Einbau sind Volumenbeständigkeit und Setzungsprozesse zu
berücksichtigen. 8 Die angegebenen Werte gelten für
Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22. Der
Gesamtgehalt bestimmt nach der DIN EN 14039, „Charakterisierung von
Abfällen – Bestimmung des Gehalts an Kohlenwasserstoffen von C10 bis C40
mittels Gaschromatographie“, Ausgabe Januar 2005 darf insgesamt den in
Klammern genannten Wert nicht überschreiten. 9 PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline. 10
PAK16: stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der US-amerikanischen
Umweltbehörde, Environmental Protection Agency (EPA), 16 ausgewählte PAK
untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen,
Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen,
Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen,
Fluoren, Indeno[1,2,3- cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren. 11 Bei Überschreitung der Werte sind die Materialien auf fallspezifische Belastungen zu untersuchen. 12
Bei Quecksilber und Thallium ist für die Klassifizierung in die
Materialklassen BM-F0*/BG-F0*, BM-F1/BG-F1, BM-F2/BG-F2, BM-F3/BG-F3 der
angegebene Gesamtgehalt maßgeblich. Der Eluatwert der Materialklasse
BM-0*/BG-0* ist einzuhalten.Zusätzliche Parameter
Tabelle 4
Zusätzliche Materialwerte für spezifische Belastungsparameter von Bodenmaterial und Baggergut.
Zusätzliche
Materialwerte für nicht aufbereiteten Bauschutt (zu § 3 Absatz 1 Satz 3
Nummer 1, bei Hinweisen auf diese Schadstoffe anzuwenden).
Grenzwerte Materialwerte BM-F1 nach Ersatzbaustoffverordung EBV (Anlage 1 in Tabelle 4) 1 Einzelwerte jeweils für Dimefuron, Flazasulfuron, Flumioxazin, Ethidimuron, Thiazafluron sowie für neu zugelassene Wirkstoffe.
Einbauweisen von BM-F1 in technischen Bauwerken
BM-F1 Material ist in
technischen Bauwerken in folgenden
Einbausweisen der Ersatzbaustoffverordnung beschränkt einbaufähig.
Einbauweisen von BM-F1 in spezifischer Bahnbauweise
BM-F1 Material ist in spezifischer Bahnbauweise in folgenden
Einbausweisen der Ersatzbaustoffverordnung eingeschränkt einbaufähig.
Fragen & Antworten
Was kostet die Entsorgung von BM-F1?
Die
Kosten für die Entsorgung von Bodenmaterial BM-F1 liegen zwischen 12,00€
und 28,00€ zzgl. Transportkosten. Die Kosten für die Entsorgung von als
BM-F1 eingestuftes Bodenmaterial sind regional und saisonal sehr
unterschiedlich. Ausschlaggebende Faktoren sind die Verfügbarkeit und
Kapazitäten der umliegenden Verwertungsmaßnahmen.
BM-F1 entsorgen in der Nähe?
Bei als BM-F1 eingestuftem Bodenmaterial wird die Anzahl an möglicher Entsorgungsstellen aufgrund der Belastung bereits stark eingeschränkt. Ein Transport über größere Strecken kann in Abhängigkeit von der Region notwenig sein, um das Material einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Dabei sind Transportwege von über 50km durchaus üblich.
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