Ein technisches Bauwerk nach der Ersatzbaustoffverordnung ist nahezu jede mit dem Boden verbundene bauliche Anlage.
Definition
Zur Definition eines technischen Bauwerkes heißt es in der EBV hierzu:
Ein technisches Bauwerk, ist jede mit dem Boden verbundene Anlage oder Einrichtung, die nach einer Einbauweise der Anlage 2 oder 3 errichtet wird; hierzu gehören insbesondere
a) Straßen, Wege und Parkplätze,
b) Baustraßen,
c) Schienenverkehrswege,
d) Lager-, Stell- und sonstige befestigte Flächen,
e) Leitungsgräben und Baugruben, Hinterfüllungen
und Erdbaumaßnahmen, beispielsweise Lärmund
Sichtschutzwälle und
f) Aufschüttungen zur Stabilisierung von Böschungen
und Bermen;

Beispiel
Ein technisches Bauwerk gemäß Ersatzbaustoffverordnung könnte zum
Beispiel der Bau einer befestigten Straße in einem Industriegebiet sein,
unter Verwendung von recyceltem Material für die Tragschichten gemäß
der Anlage 2 der EBV.

Tipp
Planer und Bauherren sollten sich mit den spezifischen Anforderungen der EBV vertraut machen oder einen Fachbetrieb hinzuziehen, um sicherzustellen, dass bei der Errichtung der Bauwerke keine Verstoße gegen die Ersatzbaustoffverordnung begangen werden.