Dokumentation: Der Verwender, in vielen Fällen der Bauherr, muss die im Rahmen einer Baumaßnahme erhaltenen Lieferscheine unverzüglich nach Erhalt zusammenfassen und mit einem Deckblatt dokumentieren.
Einhalten von Vorgaben: Das Deckblatt, welches vom Verwender erstellt wird, muss bestimmte Angaben enthalten, z. B. Informationen zum Bauherrn, Datum der Anlieferungen, Lage des Einbauortes, Bezeichnung der Einbauweisen, Bodenart und weitere spezifische Details.
Aufbewahrungspflicht: Wenn der Bauherr nicht selbst Grundstückseigentümer ist, muss er das von ihm unterzeichnete Deckblatt zusammen mit den Lieferscheinen dem Grundstückseigentümer übergeben. Diese Dokumente müssen vom Grundstückseigentümer so lange aufbewahrt werden, wie der jeweilige Ersatzbaustoff eingebaut ist.
Vorlage bei Behörden: Sowohl das Deckblatt als auch die Lieferscheine müssen der zuständigen Behörde auf deren Verlangen vorgelegt werden.