Materialwerte und Einbauweisen von Ziegelmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
Für Ziegelmaterial (ZM) gelten keine einzuhaltenden Materialwerte oder andere Grenzwerte. Die Verwertung ist jedoch nur in Deckschichten ohne Bindematerial (Einbauweise Nr. 12) erlaubt.
Einbauweise für Ziegelmaterial (Anlage 2 | Tabelle 4)
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