Ein Abfallverwertungskonzept (AV) ist ein strategischer Plan, der von Abfallerzeugern oder beauftragten Dritten entwickelt wird, um bereits vor der Entstehung von Abfall dessen Entsorgungswege zu definieren. Das primäre Ziel eines solchen Konzepts ist es, die Einhaltung der fünfstufigen Abfallhierarchie zu gewährleisten. Diese Hierarchie priorisiert die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gegenüber der Beseitigung durch Ablagerung, um eine nachhaltige Abfallwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern.
Die Erstellung eines Abfallverwertungskonzepts kann von verschiedenen Fachleuten übernommen werden, darunter Architekten, zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und spezialisierte Abfallberater. Diese Experten verfügen über das notwendige Fachwissen, um sicherzustellen, dass das Konzept alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine effiziente Abfallverwertung ermöglicht. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, dass Abfallerzeuger ihr eigenes Konzept erstellen, zeigt die Erfahrung, dass solche Eigenkonzepte bei der Einreichung von Bauanträgen häufig aufgrund mangelnder Richtigkeit und Vollständigkeit abgelehnt werden.
Die Verpflichtung zur Erstellung eines AV ergibt sich häufig aus gesetzlichen Bestimmungen, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe oder Abfallmenge zur Vorlage eines solchen Konzepts auffordern. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu reduzieren und eine effiziente Abfallverwertung sicherzustellen.
Ein Abfallverwertungskonzept für Bodenaushub könnte in einem Szenario, in dem ein Bauunternehmen für ein neues Wohngebiet große Mengen an Erde und Gestein bewegen muss, von entscheidender Bedeutung sein. Das Konzept würde detailliert aufzeigen, wie der Bodenaushub sortiert, behandelt und möglichst effizient verwertet oder entsorgt wird. Es könnte Maßnahmen umfassen, um kontaminierten Boden zu sanieren, wiederverwendbaren Boden zu sieben und zu lagern sowie nicht verwertbare Materialien umweltgerecht zu beseitigen. Die Dokumentation würde auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Bodenaushub berücksichtigen und sicherstellen, dass alle Prozesse den Richtlinien für Umweltschutz und Nachhaltigkeit entsprechen.
Ein vereinfachtes AV konzentriert sich auf die wesentlichen Elemente der Abfallverwertung und ist besonders für kleinere Bauprojekte geeignet, bei denen die Abfallmengen überschaubar sind.
In Baden-Württemberg ist die Einreichung eines Abfallverwertungskonzepts im Bauantrag verpflichtend, wenn bestimmte Kriterien, wie Umfang des Bauprojekts und erwartete Abfallmengen, erfüllt sind. Dieses Konzept muss im Bauantrag klar darlegen, wie Abfälle vermieden, verwertet und entsorgt werden. Die genaue Ausgestaltung des AV im Bauantrag ist entscheidend, um den Anforderungen der Bauordnung gerecht zu werden und eine zügige Bearbeitung des Bauantrags zu ermöglichen.
Eine Ausfüllhilfe für das AV bietet Unterstützung bei der korrekten und vollständigen Erfassung aller notwendigen Informationen und stellt sicher, dass das Konzept den rechtlichen Anforderungen genügt.
Ein praktisches Beispiel für ein AV könnte die Planung der Verwertung von Erdaushub für die Errichtung einer Baugrube sein, bei dem die Strategien zur Abfallvermeidung und -verwertung bereits vor dem Bauantrag festgelegt werden.